Hygienekonzept: AGBs und Regeln der Veranstaltung
Aktualisierung vom 08.10.2020 – Infos bzgl. Teilnehmern aus Risiko Gebieten
Da ua. Bremen und Berlin kurzfristig als Risiko Gebiete festgesetzten wurden, wir jedoch mit den Teilnehmerzahlen unterhalb einer 100 Personen Marke liegen, werden wir das Hygienekonzept kurzfristig um einige Regelungen erweitern (mit orientierung an den Bremer Regelungen), aber keine Teilnahmen untersagen, sofern keine gesundheitliche Notwendigkeit (akute Krankheit) besteht. Meldet euch bei Rückfragen ggf. noch einmal bei uns.
Aktualisierung vom 22.09.2020 – Veranstaltungsstatus Große Visionen
Die Veranstaltung wurde vom Ordnungsamt genehmigt und findet statt.
Aktualisierung vom 07.09.2020 – Veranstaltungsstatus Große Visionen
Liebe Teilnehmer, da wir heute eine Nachfrage zur Veranstaltung Große Visionen erhalten haben, hier der aktuelle Stand. Am kommenden Wochenende werden wir die Veranstaltung „Der Geheimnisvolle Turm“ durchführen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung, übernehmen wir anschließend in das Hygienekonzept und melden daraufhin die Veranstaltung „Große Visionen“ offiziell bei der Gemeinde und dem Ordnungsamt an, wenngleich im Vorfeld auch zu dieser Veranstaltung schon Kommunikationen mit der Gemeinde stattgefunden haben. Das Gelände ist bereits gebucht, die Vorbereitungen sind ebenfalls fast abgeschlossen. Da wir auf der nächsten Veranstaltung (Große Visionen) ein nahezu identisches Hygienekonzept übernehmen werden, steht der Durchführung jedoch nichts im Wege. Wir melden uns dazu, wie gewohnt, frühzeitig bei euch. Falls ihr euch bereits vorbereiten wollt, schaut euch gerne unser aktuell gültiges Hygienekonzept an.
Aktualisierung vom 04.08.2020 – Hygienekonzept Genehmigt – Geheimnisvoller Turm findet statt
Liebe Teilnehmer – Wir dürfen veranstalten, wenn auch unter Auflagen! Bitte beachtet unbedingt unsere Corona Regeln unter folgendem Abschnitt: AGBs und Regeln der Veranstaltung. Danke!
– Eure Anmeldung behält für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit.– Wir bieten euch des Weiteren die Möglichkeit, die Anmeldung auf die Veranstaltung „Der Geheimnisvolle Turm“ im September 2020 zu übertragen, solltet ihr im Oktober verhindert sein.– Weiterhin besteht für euch selbstverständlich die Möglichkeit, das Ticket nach §4 unserer AGBs auch für die verschobene Veranstaltung an einen anderen Teilnehmer zu verkaufen.Solltet ihr eure Anmeldung in irgendeiner Form ändern wollen, bitten wir euch darum, dass ihr uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen darüber informiert. Erhalten wir kein Feedback, gehen wir davon aus, dass ihr einverstanden seid und eure Anmeldung geht auf das neue Datum über.Vielen Dank für euer Verständnis und euren ZusammenhaltEike, Sebi und das Schatten-Quest Team
Aktualisierung 1 vom 17.04.2020
Stellungnahme des Gesundheitsamts: Nach der z.Zt. in Niedersachsen noch geltenden Verordnung ist Ihre Veranstaltung nicht zulässig (§ 2 Abs. 3 – Verbot von Zusammenkünften von mehr als 2 Personen). Das sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird, ist nach unserer Einschätzung unwahrscheinlich.
Allerdings erarbeitet die Landesregierung in Hannover jetzt eine neue Verordnung, die voraussichtlich heute Nachmittag bekannt gemacht wird. Was nach der neuen Verordnung zulässig sein wird, wissen wir bis jetzt nicht.
Das Schatten-Quest Team wird heute eine abschließende Entscheidung treffen und euch informieren.
Die getroffenen Verfügungen der Bundesregierung werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert:
– 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
– 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
– 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
[…]
Das zuständige Gesundheitsamt wurde um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, nach einer abschließenden Klärung werden wir euch auf verschiedenen Wegen über die Änderungen informieren.
23.03.2020 – Aktualisierung. Nach aktueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Oldenburg gelten die aktuellen Maßnahmen nur bis zum 17.04.2020. Auch die aktuellsten Verfügungen aus der Bundes-Pressekonferenz am 22.03.2020 gelten nur für 2 Wochen (bis zum 05.04.2020). Nach aktuellem Stand findet die Veranstaltung weiterhin statt.
12.03.2020 (aktualisert am 23.03) – Unabhängig von unserer persönlichen, gemäßigten Einstellung zum Corona-Virus wollen wir hiermit kurz eventuelle Fragen vorab beantworten und euch die Sorge vor dem Erwerb oder der Teilnahme an der Veranstaltung nehmen.
Das Schatten-Quest Team wird, und kann, die Veranstaltungen im Jahr 2020 nicht „proaktiv“ aussetzen – nach aktueller Planung wird auch unsere nächste Convention – Große Visionen – im April 2020 wie geplant stattfinden und durchgeführt werden, auch da uns die extremen Kosten einer Absage durch uns, in einen persönlichen Bankrott treiben würden. Die Anschaffungen und Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen, das Gelände ist reserviert – Darum bitten wir dafür um euer Verständnis.
§ 28 Infektionsschutzgesetz. Die zuständige Behörde kann: „Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten (…); sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.“
Sollte uns eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen nach dem IfSG untersagt werden, verfällt euer Teilnahmerecht dadurch jedoch nicht. Wir werden die Veranstaltung, sofern möglich, auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, bei welcher die Tickets ihre Gültigkeit behalten, weiterhin ist es euch möglich die Teilnahme auf eine andere, belibige Veranstaltung im Jahr 2020 zu übertragen.
Sofern es also, entgegen aller Planung, zu einer behördlichen Aussetzung der Veranstaltung kommen sollte, werden wir frühestmöglich schriftlich (E-Mail) an euch herantreten und euch genauer über den Prozess aufklären – innerhalb einer gesetzten Frist werden wir uns individuell mit euch abstimmen um eine bestmögliche Lösung für das Problem zu finden.
Danke für eure Treue und euer Verständnis!
Sebi – Schatten-Quest Orga.